Rechtsprechung
OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 14.06.2016 - 6 K 645/13
- OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 03.12.1996 - I B 44/96
Nichtigkeit eines Haftungsbescheids
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedarf die Inanspruchnahme eines inländischen Haftungsschuldners keiner besonderen Begründung hinsichtlich der Ermessensausübung, wenn ein gegen den Steuerschuldner zu richtender Nachforderungsbescheid im Ausland vollstreckt werden müsste (Beschl. v. 3. Dezember 1996 - I B 44/96, - juris Rn. 9 m. w. N.;… Beschl. v. 8. November 2000 - I B 59/00 -, juris Rn. 4;… VG Düsseldorf, Urt. v. 23. Oktober 2015 - 14 K 4459/10 -, juris Rn. 59;… ähnlich: Loose, a. a. O. § 219 Rn. 6). - VG Gießen, 14.06.2012 - 8 K 2455/10
Duldungsbescheid betreffend die Veranlagung von Grundsteuer
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
33 Es ist nichts dafür ersichtlich, dass dem Erlass des Duldungsbescheids der hier entsprechend anwendbare § 219 AO (…vgl. Loose, a. a. O. § 191 Rn. 145, 150; VG Gießen, Urt. v. 14. Juni 2012 - 8 K 2455/10 -, juris Rn. 20) entgegengestanden haben könnte. - BFH, 08.11.2000 - I B 59/00
Haftungsschuldner, Ermessensbegründung
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedarf die Inanspruchnahme eines inländischen Haftungsschuldners keiner besonderen Begründung hinsichtlich der Ermessensausübung, wenn ein gegen den Steuerschuldner zu richtender Nachforderungsbescheid im Ausland vollstreckt werden müsste (…Beschl. v. 3. Dezember 1996 - I B 44/96, - juris Rn. 9 m. w. N.; Beschl. v. 8. November 2000 - I B 59/00 -, juris Rn. 4;… VG Düsseldorf, Urt. v. 23. Oktober 2015 - 14 K 4459/10 -, juris Rn. 59;… ähnlich: Loose, a. a. O. § 219 Rn. 6).
- OVG Sachsen, 18.05.2015 - 3 B 96/14
Duldungsbescheid; Grundsteuer; Festsetzungsfrist; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Nach vorzugswürdiger Ansicht ist jedoch nicht zu verlangen, dass gegenüber dem Steuerschuldner alle denkbaren Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, bevor der Erlass eines Duldungsbescheids in Betracht gezogen werden darf (SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2015 - 3 B 96/14 -, juris Rn. 14 m. w. N.). - FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 14 K 4459/10
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Steuerschulden eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bedarf die Inanspruchnahme eines inländischen Haftungsschuldners keiner besonderen Begründung hinsichtlich der Ermessensausübung, wenn ein gegen den Steuerschuldner zu richtender Nachforderungsbescheid im Ausland vollstreckt werden müsste (…Beschl. v. 3. Dezember 1996 - I B 44/96, - juris Rn. 9 m. w. N.;… Beschl. v. 8. November 2000 - I B 59/00 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 23. Oktober 2015 - 14 K 4459/10 -, juris Rn. 59;… ähnlich: Loose, a. a. O. § 219 Rn. 6). - BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Daher ist die Festsetzungsfrist nicht gewahrt, wenn die Behörde im Fall der Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 AO den Zugang des Steuerbescheids nicht nachweisen kann oder dieser dem Steuerpflichtigen nach einem missglückten Bekanntgabeversuch nicht zugegangen ist (BFH, Urt. v. 28. August 2003 - VII R 22/01 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92
Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts
Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 A 1238/17
Nach der - auch von der Klägerin hierzu angeführten - Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind hiermit Fälle gemeint, bei denen zur Realisierung des Anspruchs kein Anlass für Ermittlungen nach dem Wohnsitz bestanden hatte, da dieser bekannt war und auch keine konkreten Anhaltspunkte für einen Wohnsitzwechsel vorlagen, mithin allein die Verjährungsunterbrechung Ziel der Anschriftenermittlung war (Urt. v. 24. November 1992 - VII R 63/92 -, juris Rn. 15).